Wann ist die Fahrtenbuchmethode günstiger?
Die Fahrtenbuchmethode ist steuerlich insbesondere dann günstiger, wenn
- der Anteil der privaten Fahrten gering ist, (<50%)
- der Listenpreis inklusive Sonderausstattung hoch ist,
- wenige Fahrten zur Tätigkeitsstätte anfallen,
- der Arbeitgeber den Wagen mit hohem Rabatt erworben hat,
- der Wagen in der Bilanz des Arbeitgebers bereits abgeschrieben ist,
- es sich um einen Gebrauchtwagen handelt oder
- die gesamte Fahrleistung im Jahr gering ausfällt.
Berechnung des tatsächlichen Nutzungsvorteils
Der private Nutzungswert ist derjenige Anteil an den Gesamtkosten des Wagens, der dem Verhältnis der Privatfahrten zur Gesamtfahrtstrecke entspricht. Die Gesamtkosten sind die Summe der Nettoaufwendungen zuzüglich Umsatzsteuer. Die Abschreibungen gehören immer dazu, ihnen sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs zählen unter anderem die Aufwendungen für Treibstoff, Wartungs- und Reparaturkosten, Steuer, Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherung, Leasing- und Leasingsonderzahlungen sowie Garagen- und Stellplatzmiete.
Hinweis: Nicht zu den Gesamtkosten gehören die Kosten für Straßen- oder Tunnelbenutzungsgebühren, Unfallkosten, Kosten für Insassen- und Unfallversicherungen sowie Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder.
Bei Elektrofahrzeugen sowie Hybridfahrzeugen wird bei Listenpreis unter 60.000€ mit 0,25% bei über 60.000€ mit 0,5% versteuert.